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   LSG Niedersachsen-Bremen, 05.12.2016 - L 11 AS 1218/15   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 05.12.2016 - L 11 AS 1218/15 (https://dejure.org/2016,99765)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 05.12.2016 - L 11 AS 1218/15 (https://dejure.org/2016,99765)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 05. Dezember 2016 - L 11 AS 1218/15 (https://dejure.org/2016,99765)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.07.2012 - L 7 AS 476/10
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.12.2016 - L 11 AS 1218/15
    Da das Rechtsschutzbegehren des Hauptantrags letztlich auf höhere SGB II-Leistungen gerichtet ist, findet auch im vorliegenden Verfahren die Wertgrenze nach § 144 Abs. 1 Nr. 1 SGG Anwendung (so ebenfalls: LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 10. Juli 2012 - L 7 AS 476/10).

    Insoweit hat sich der erkennende Senat bereits in einem anderen von den Beteiligten geführten Verfahren ausdrücklich der Rechtsauffassung des 7. Senats des LSG Niedersachsen-Bremen (Urteil vom 10. Juli 2012 - L 7 AS 476/10) angeschlossen, wonach die Beteiligten gehalten sind, bereits vor Abschluss der ersten Instanz sachdienliche Anträge zu stellen und substantiiert vorzutragen.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.11.2012 - L 11 AS 529/12

    Nichtzulassungsbeschwerde; Beschwerdewert; Bezifferung bzw. Berechenbarkeit;

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.12.2016 - L 11 AS 1218/15
    Lässt sich eine solche Überschreitung nicht ermitteln, findet eine Berufung nicht statt (Beschluss des erkennenden Senats vom 27. November 2012 - L 11 AS 529/12 NZB).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.01.2013 - L 11 AS 526/12

    Zulässigkeit der Berufung im sozialgerichtlichen Verfahren; Ermittlung des Wertes

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.12.2016 - L 11 AS 1218/15
    Der Senat nimmt zur weiteren Begründung Bezug auf seinen Beschluss vom 8. Januar 2013 - L 11 AS 526/12.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.02.2012 - L 11 AS 1185/11
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.12.2016 - L 11 AS 1218/15
    Eine (möglicherweise unrichtige) Rechtsmittelbelehrung kann keinen nach dem Gesetz nicht gegebenen Rechtsbehelf eröffnen (BSG, Beschluss vom 18. Januar 1978 - 1 RA 11/77, SozR 1500 § 146 Nr. 5; Beschluss des Senats vom 13. Februar 2012 - L 11 AS 1185/11 B ER; Keller in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Auflage 2014, § 66 Rn 12a).
  • BSG, 18.01.1978 - 1 RA 11/77

    Berufung - Zulässigkeit - Witwe - Höhere Hinterbliebenenrente - Wiederheirat

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.12.2016 - L 11 AS 1218/15
    Eine (möglicherweise unrichtige) Rechtsmittelbelehrung kann keinen nach dem Gesetz nicht gegebenen Rechtsbehelf eröffnen (BSG, Beschluss vom 18. Januar 1978 - 1 RA 11/77, SozR 1500 § 146 Nr. 5; Beschluss des Senats vom 13. Februar 2012 - L 11 AS 1185/11 B ER; Keller in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Auflage 2014, § 66 Rn 12a).
  • BSG, 01.07.2010 - B 5 R 126/10 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Warnfunktion

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.12.2016 - L 11 AS 1218/15
    Einkommens berechnet worden sein sollten", nachzuholen - handelt es sich lediglich um Beweisanregungen (zur Abgrenzung von förmlichen Beweisanträgen: vgl. BSG, Beschluss vom 1. Juli 2010 - B 5 R 126/10 B -), die keinen erkennbaren konkreten Bezug zum vorliegenden Verfahren aufweisen und jedenfalls keinen Rückschluss auf den Wert des Beschwerdegegenstandes zulassen.
  • BSG, 04.02.1976 - 9 BV 342/75

    Vom LSG veranlaßte Vergleichsberechnung - Einstufung in Leistungsgruppe 2 -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.12.2016 - L 11 AS 1218/15
    Für die Anwendbarkeit von § 144 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGG kommt es nämlich nicht auf die Klageart, sondern auf das sachliche Ziel des Klagebegehrens an (vgl. BSG, Beschluss vom 4. Februar 1976 - 9 BV 342/75 - SozR 1500 § 148 Nr. 1).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.12.2016 - L 11 AS 1180/15
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.12.2016 - L 11 AS 1218/15
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf die Gerichtsakte und den Verwaltungsvorgang des Beklagten (1 Widerpruchsheft sowie 8 Bände aus dem Verfahren L 11 AS 1180/15) verwiesen, die vorgelegen haben und Gegenstand der Entscheidungsfindung gewesen sind.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.12.2016 - L 11 AS 1219/15
    Im Hauptsacheverfahren L 11 AS 1218/15 sind Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeitsuchende - (SGB II) für den Zeitraum vom 1. März 2012 bis zum 31. August 2012 streitig (vgl. hierzu: Beschluss des erkennenden Senats vom heutigen Tag - L 11 AS 1218/15 -); es greift daher die Wertgrenze aus § 144 Abs. 1 S 1 Nr. 1 SGG.

    Zur Vermeidung von Wiederholungen nimmt der Senat Bezug auf seinen Beschluss vom heutigen Tag im Verfahren L 11 AS 1218/15.

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